Anpassung der Hebesätze Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer

In seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2023 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mengerschied über die Anpassung der Hebesätze Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer beraten.

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates wurden bereits vorab durch ein Haushaltsrundschreiben des Innenministeriums Rheinland-Pfalz über Änderungen im Landesfinanzausgleichsgesetz und die damit einhergehende Anpassung der Hebesätze informiert.

Ein wichtiges Entscheidungskriterium war, dass sich die Hebesätze mindestens auf dem vom Land festgelegten Niveau bewegen müssen um zum Beispiel zweckgebundene Finanzzuweisungen des Landes nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz - Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) und/oder Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) beantragen zu können. Sollte nur ein Hebesatz die vorgegebenen Werte unterschreiten, ist eine Förderung aus diesen Mitteln nicht möglich.

Der Gemeinderat hat folgende Hebesätze für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

Grundsteuer A 345%

Grundsteuer B 465%

Gewerbesteuer 380%

Zurück