Am 01.09.22 ist deutschlandweit die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) in Kraft getreten. Grund ist der völkerrechtswidrige Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine, welche die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft hat. Die Verordnung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von 6 Monaten (vom 01.09.22 bis zum 28.02.23). Gem. der Verordnung, § 8 "Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern“, Absatz (1) ist die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten. Die Ortsgemeinde Mengerschied wird daher ab sofort bis 28.02.23 die abendliche Außenbeleuchtung des Rathauses und der Ev. Kirche abschalten.

 

Im Sinne dieser Energie-Einsparverordnung sowie aus ökologischen Aspekten (CO2-Einsparung) und aus Kostengründen findet in den kommenden Wochen Straße um Straße eine Umstellung der Dorfstraßen-Beleuchtung statt. Die quecksilberhaltigen Natriumdampflampen mit einem Stromverbrauch von 82 W/h (Lampe: 70 W/h zzgl. Vorschaltgerät 12 W/h) werden durch LED-Lampen ersetzt, welche lediglich 14,5 W/h benötigen (ein Vorschaltgerät ist nicht notwendig). Der Austausch findet bei 102 Straßenleuchten statt. Somit ergibt sich für diese Straßenleuchten eine Stromeinsparung von mehr als 80 %. Die Ortsgemeinde wird über weitere Details zur Beleuchtungsumstellung demnächst berichten.

Z.Z. in Planung ist eine Erneuerung der Schaltelektronik der Dorfstraßen-Beleuchtung, um eine bessere Synchronisierung der Ein- und Ausschaltzeiten der 3 Dorfstraßen-Leuchten-Schaltkreise (Ortskern, Schatzgrube, Layenkaul) sicher zu stellen und durch optimierte Beleuchtungszeiten CO2-Einspar- und Kosten-Einsparpotentiale nutzen zu können.

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