Bildung des „Forstrevier Mengerschied“ und Kommunalisierung der Beförsterung des Gemeindewalds Mengerschied

Forstrevier Mengerschied

Bildung des „Forstrevier Mengerschied“ und

Kommunalisierung der Beförsterung des Gemeindewalds Mengerschied

Beförsterung ist durch das Land oder die Kommune möglich

Die Bewirtschaftung des Gemeindewalds ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Die Ortsgemeinde als Eigentümerin des Waldes trägt in umfassender Weise die rechtliche und politische Verantwortung.

 

Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof stellte bereits in seiner grundlegenden Entscheidung vom 10.12.1947 fest, dass zum kommunalen Selbstverwaltungsrecht auch das Wahlrecht geöhrt, den Revierdienst entweder durch das Land (staatliche Beförsterung) oder durch die Kommune selbst (kommunale Beförsterung) durchzuführen.

 

Dem Landeswaldgesetz, das zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist, liegt - neben einer Deregulierung - das politische Ziel zugrunde, die Eigenverantwortung der Waldeigentümer zu stärken. Der Landesgesetzgeber hat Rahmenbedingungen gestaltet, die den Einsatz körperschaftlicher Bediensteter in der Revierleitung deutlich attraktiver machen.

 

Von den Forstrevieren in Rheinland-Pfalz, welche im Eigentum der Kommunen stehen, werden - z.Z. stark ansteigend - bereits rund 1/4 durch die Kommunen selbst beförstert (Stand 2021).

 

Attraktivierung und neue Struktur der Beförsterung durch das Land

Das Land hat seit 1. Oktober 2005 eine neue Forststruktur eingeführt, um die Beförsterung durch die Landesbediensteten (staatliche Beförsterung) für die Kommunen attraktiver zu machen. Seitdem gibt es als Verantwortliche für ein Forstrevier neben dem Revierförster den Technischen Produktionsleiter (TPL). Der TPL ist verantwortlich für den Einsatz der Waldarbeiter und die Unternehmer, die Holzhaushaltung, die Holzbereitstellung, die Holzaufnahme und die Holzvorzeigung sowie die Erstellung der Verlohnungsunterlagen für die Waldarbeiter und für den Technischen Produktionsleiter-Assistenten (TPA). Der TPA wiederum ist verantwortlich für den Einsatz der Waldarbeiter.

 

Zum 1. Januar 2019 hat das Land Rheinland-Pfalz seine langjährige Dienstleistung der Holzvermarktung für alle kommunale Waldeigentümer eingestellt. Dies ist erforderlich geworden, da die „ASG 3 - Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Rheinland-Pfalz GmbH“ behauptet, das Land habe beim gebündelten Verkauf von Rundholz gegen das Kartellrecht verstoßen. Durch eine angeblich monopolistische Holzvermarktung hätten 18 in der ASG GmbH vertretene Sägewerke zwischen 2005 und 2020 zu hohe Preise für Rundholz zahlen müssen. Die ASG GmbH hat das Land Rheinland-Pfalz auf Zahlung eines Schadenersatzes von 121 Mio. € verklagt.

 

Nach Ansicht der Kommunen ist jedoch per Landeswaldgesetz die gemeinsame Holzvermarktung möglich gewesen. Auch haben die Forstämter diese Vermarktungsform den Kommunen empfohlen. Insofern haben die kommunalen und die privaten Waldeigentümer im Land auf eine kartellrechtskonforme Holzvermarktung seit Jahrzehnten vertrauen können.

 

Trotzdem hat das Land den kommunalen Waldeigentümern „den Streit verkündet“ und somit auch die Ortsgemeinde Mengerschied in den Rechtsstreit hineingezogen. Für die Ortsgemeinde Mengerschied kann dies erhebliche Folgen haben, falls das Land den Prozess verliert. Denn dann muss auch die Ortsgemeinde Mengerschied als mutmaßlicher „Mitkartellant“ einen Teil des Schadensersatzes zahlen.

Das Klageverfahren ist noch nicht gerichtlich entschieden. Die Holzvermarktung hat das Land jedoch vorsorglich in die Eigenverantwortung der kommunalen Waldeigentümer gelegt. Zur Bündelung der Vermarktung haben die Kommunen, koordiniert durch das Land und die Verbandsgemeinden, fünf eigene Holzvermarktung-GmbHs gegründet. Die Ortsgemeinde Mengerschied ist Mit-Gründerin und Gesellschafterin der "Holzvermarktungsorganisation Hunsrück-Mittelrhein GmbH“, mit Sitz in Rheinböllen.

 

In die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Verkaufs von Holz aus dem Gemeindewald Mengerschied - vom Gemeinderatsbeschluss, dem Einschlag im Wald über den Holz-Verkauf bis zum Holz-Abtransport - sind somit verantwortlich eingebunden:

 

  • Gemeinderat Mengerschied
  • Revierförster Forstrevier Schlierschied
  • TPL des Forstamts Simmern/Hunsrück
  • TPA des Forstamts Simmern/Hunsrück
  • Verwaltung des Forstamts Simmern/Hunsrück
  • Holzvermarktungsorganisation Hunsrück-Mittelrhein GmbH

 

Also 6 Akteure.

 

 

Entscheidung der Ortsgemeinde Mengerschied

Das Zusammenspiel von 6 (!) Akteuren bei der Bewirtschaftung des Gemeindewalds ist aus Sicht der Ortsgemeinde Mengerschied arbeitsintensiv und zeitaufwändig und beschwerlich. Auch sind zeitnahe Reaktionen auf Veränderungen des Holzmarktes (z.B. schnell steigende oder fallende Holzpreise) oder auf Kalamitäten (z.B. Windwurf oder Käferbefall) durch die vielen Akteure aus Sicht der Ortsgemeinde nur bedingt möglich und die Wirtschaftlichkeit der Beförsterung des Gemeindewalds ist dadurch zumindest teilweise negativ beeinflusst.

 

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Mengerschied hat u.a. aus diesem Grund und auch im Zusammenhang mit der Art und Weise und dem Ergebnis der durch das Forstamt Simmern/Hunsrück unter der Leitung des damaligen Forstamtsleiters Uwe Schikorr durchgeführten Revierneubildungen (die Revierneubildungen erfolgte gegen den Willen vieler Ortsgemeinden), bereits 2016/2017 sich informiert und mit benachbarten Ortsgemeinden darüber diskutiert, ob für die Ortsgemeinde Mengerschied eine eigenständige kommunale Beförsterung langfristig sinnvoll ist.

 

In seiner Sitzung am 28. März 2022 hat der Gemeinderat Mengerschied nun beschlossen, den Gemeindewald Mengerschied unter eigener Regie zu bewirtschaften bzw. zu beförstern.

 

Zur Beförsterung gehört einerseits die Revierleitung (Planung, Durchführung und Überwachung sämtlicher forstlicher Arbeiten sowie den jährlichen Nachweis der Betriebsergebnisse) und andererseits der Revierdienst (Betriebsvollzug, sonstige forstliche Aufgaben sowie die Aufgaben des Forstamtes, soweit sie den Forstrevieren zur Wahrnehmung zugewiesen sind).

 

Insbesondere sieht der Gemeinderat in der kommunalen Beförsterung zusätzliche Vorteile:

 

  • Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sowie
  • vergrößerte Flexibilität und Freiheit hinsichtlich der Aufgabenübertragung und der Aufgabenerfüllung.
  • Die Beförsterung und Bewirtschaftung des Gemeindewalds ist unabhängiger von den Entwicklungen auf staatlicher bzw. Landes-Ebene.
  • Zusätzliche Aufgaben und Ziele im Zusammenhang mit dem Gemeindewald können ohne Weiteres verfolgt werden. Dazu gehören z.B.: Förderung von Tourismusaktivitäten, Entwicklung von Freizeiteinrichtungen (u.a. naturnahe Spielplätze), Kümmern um öffentliche Grünflächen (z.B. Friedhof, Friedwald, Ruheforst), Baumkontrollen, Naturschutz- und Landespflegemaßnahmen (u.a. Pflege von Ökokontoflächen), Gewässerunterhaltung usw.

 

 

Neues "Forstrevier Mengerschied"

Voraussetzung für die kommunale Beförsterung des Gemeindewalds der Ortsgemeinde Mengerschied war, dass der Gemeindewald Mengerschied ein eigenes Forstrevier wird.

 

Dazu hat die Ortsgemeinde Mengerschied am 11. April 2022 und 9. Mai 2022 u.a. alle Waldeigentümer des „Forstrevier Schlierschied“, zu dem der Gemeindewald Mengerschied zugehörig war, um eine einvernehmliche Lösung gebeten. Es wurden angeschrieben:

 

  • allen dem Forstrevier Schlierschied zugehörige Ortsgemeinden (Gehlweiler, Gemünden, Henau, Rohrbach, Schlierschied, Woppenroth)
  • alle Privatwald-Eigentümer, u.a. über den Waldbauverein Rhein-Hunsrück e.V.
  • das Land Rheinland-Pfalz als Eigentümerin des Staatsforst Schlierschied
  • das Forstamt Simmern/Hunsrück
  • der Forstzweckverband Simmern/Hunsrück
  • die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
  • die Verbandsgemeinde Kirchberg-Hunsrück als Vertreterin der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Kirchberg-Hunsrück

 

Die Ortsgemeinde Mengerschied hat gegenüber den Waldeigentümern die Bildung eines eigenständigen „Forstrevier Mengerschied“ angeregt und vorgeschlagen, dass das Forstrevier Schlierschied ohne den Gemeindewald Mengerschied unverändert weiter erhalten bleibt.

 

Hingewiesen hat die Ortsgemeinde darauf, dass durch die Verkleinerung des Forstreviers Schlierschied die Kosten für die Beförsterung sinken. Dadurch würden die Kosten für alle Waldeigentümer des verkleinerten Forstrevier Schlierschied nach dem „Austritt“ von Mengerschied nicht steigen. Es entstünden somit den verbliebenden Ortsgemeinden und den Privatwald-Eigentümern keine monetären Nachteile.

 

Auch läge die Größe des Forstreviers Schlierschied nach dem Austritt von Mengerschied noch in dem vom Land gewünschten Zielbereich von mind. ca. 1.400 ha bis 1.800 ha reduzierte Holzbodenfläche (siehe Konzept „Landesforsten - Zukunftsfähige Strukturen“).

 

Auf dieser Basis haben alle Kommunalen Waldeigentümer des Forstrevier Schlierschied der Revierneubildung zugestimmt. Dies über den Verbandsgemeinderat Kirchberg-Hunsrück in seiner Sitzung am 20. Juli 2022.

 

Ein Privatwaldeigentümer hat zugestimmt. Die übrigen Privatwaldeigentümer konnten aus datenschutzrechtlichen Gründen durch die Ortsgemeinde Mengerschied nicht direkt angeschrieben werden. Die Ortsgemeinde Mengerschied hat sodann den Waldbauverein Rhein-Hunsrück e.V. und das Forstamt Simmern/Hunsrück gebeten, die Privatwaldeigentümer zu befragen.

 

Das Forstamt Simmer/Hunsrück hat am 27. Juli 2022 zugestimmt.

 

Die obere Forstbehörde des Landes Rheinland-Pfalz (Zentralstelle der Forstverwaltung der Landesforsten Rheinland-Pfalz in Neustadt a.d. Weinstraße) hat am 2. August 2022 rückwirkend zum 1. August 2022 zugestimmt.

 

Mit Wirkung zum 1. August 2022 besteht somit das neue „Forstrevier Mengerschied“ sowie ein verkleinertes neues „Forstrevier 4 Schlierschied“.

 

Kommunale Beförsterung des Forstrevier Mengerschied

 

Die Ortsgemeinde Mengerschied hat zur Revierleitung und zum Revierdienst (Betriebsleitung) einen für den gehobenen Forstdienst befähigten, neuen Revierförster angestellt.

 

Zur personellen, fachlichen und organisatorischen Unterstützung des neuen Revierförsters hat die Ortsgemeinde Mengerschied einen Rahmenvertrag mit einem regionalen Forstfachbetrieb geschlossen. Der neue Revierförster ist Bediensteter der Ortsgemeinde Mengerschied und daneben zusätzlich auch bei dem Forstfachbetrieb angestellt.

 

Der Ortsbürgermeister ist im Rahmen der Tätigkeit des neuen Revierförsters für die Ortsgemeinde Mengerschied dessen Vorgesetzter und ihm gegenüber weisungsbefugt. Im Regelfall arbeitet und entscheidet der Förster selbständig.

 

Der Revierförster hat in seinem fachlichen Rahmen gegenüber Dritten, z.B. Waldunternehmer, Jäger oder Waldbesuchern volle Weisungsbefugnis und vertritt die Rechte der Ortsgemeinde Mengerschied.

 

 

 

 

 

Das Land bleibt weiterhin zuständig

 

Auch wenn zukünftig Revierleitung und Revierdienst durch die Kommune übernommen werden, verbleiben bestimmte Aufgaben beim Land und werden durch Landesforsten durchgeführt. Dies sind insbesondere die Aufgaben der Fachaufsicht, wie z.B.:

 

  • Prüfung des Forsteinrichtungswerks (Inventar der Waldflächen und die langfristige Planung für die Pflege des Bestands, die Holzentnahme und die Aufforstung)
  • Prüfung des jährlichen Forstwirtschaftsplans
  • Prüfung des Vollzugs der geplanten Einschlagsmengen und Einnahmen

 

 

Der neue Förster des Forstrevier Mengerschied

 

Der bei der Ortsgemeinde Mengerschied angestellte, neue Revierförster des Forstrevier Mengerschied hat nach seiner Ausbildung an der Fachhochschule für Forstwirtschaft in Rottenburg jahrelange praktische Erfahrung als verantwortlicher Förster sammeln können, war bei Landesforsten Rheinlad-Pfalz viele Jahre beschäftigt und kann auf ein weitreichendes regionales und überregionales Fach-Netzwerk zurückgreifen.

 

Der unterstützende Forstfachbetrieb ist die Raiffeisen Forst GmbH, Lingerhahn. Sie ist ein Tochterunternehmen der Raiffeisen Hunsrück Handelsgesellschaft mbH, Lingerhahn (Kennzahlen 2020, gerundet: 100 Mio. Euro Umsatz, 80 Mitarbeitende, 6 Standorte, 15.000 Kunden).

 

Die Raiffeisen Forst GmbH basiert damit auf einer landwirtschafts- und forstnahen sowie finanziell stabilen Mutter-Gesellschaft. Die Raiffeisen Forst GmbH ist in der Region Hunsrück verwurzelt und den regionalen, genossenschaftlichen Raiffeisen-Zielen verbunden.

 

 

 

Forstrevier Mengerschied

 

 

Revierförster

 

Ortsgemeinde Mengerschied

Forstrevier Mengerschied

- Revierförster -

Herr Dipl.-Ing. (FH)
Matthias Pieter van den Berg

Rathaus Mengerschied

55490 Mengerschied

M 0160-99634580

forstrevier@mengerschied.de

www.mengerschied.de

 

 

Unterstützender Forstfachbetrieb

 

Raiffeisen Forst GmbH

Bahnhofstraße 1

56291 Lingerhahn
T 06746-345-250

F 06746-345-190

info@raiffeisen-forst.de

www.raiffeisen-forst.de

 

 

Fachaufsicht

 

Landesforsten Rheinland-Pfalz
Forstamt Simmern/Hunsrück

Bingener Straße 12
55469 Simmern
T 06761-9167-0
F 06761-9167-29
forstamt.simmern@wald-rlp.de

www.wald.rlp.de/de/forstamt-simmern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenstellung der Information: Hagen Suchardt, Beigeordneter Ortsgemeinde Mengerschied, 13.08.22

Der o.g. Text ist z.T. folgender Quelle entnommen: Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz,

Kommunalisierung der Revierleitung im Gemeindewald, Ein Ratgeber für Kommunen und Forstpersonal.
Beilage 5/2006 zu Heft 12/2006 „Gemeinde und Stadt“

Presseartikel: Trierischer Volksfreund vom 09.12.21: „121 Millionen Euro sind viel Holz: Land will nicht alleine zahlen“

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